Beitragssatzung des Kraftsportclub (KSC) Aken 1998 e.V.
§ 1 Verwendung der Beiträge
Die Verwendung der Beiträge erfolgt nur zu
dem im § 2 der Satzung festgelegten Zweck. Die Verwendung der
Beiträge wird durch den Schatzmeister kontrolliert.
§ 2 Mitgliedschaften und Aufnahme
Jedes Vereinsmitglied ist beitragspflichtig.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge regelt § 4. Jedes Vereinsmitglied
kann unter den folgenden Mitgliedschaften wählen:
Aktivmitglied Standardmitglied
Fördermitglied Die
Aufnahme in den Verein wird mit dem Aufnahmeantrag beantragt. Der
Vorstand entscheidet in den Vorstandssitzungen über die Anträge und
regelt die Aufnahmeformalitäten.
§ 3 Fälligkeit der Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag wird zweimal im Jahr zu
jeweils 50 % erhoben. Die Beitragsschuld entsteht am 1. Januar und
am 1 Juli des laufenden Geschäftsjahres. Die Begleichung der
Beitragsschuld bis zum 31. Januar bzw. 31. Juli erfolgt bargeldlos
per SEPA - Mandat auf das Vereinskonto. Bei Nichteinhaltung der
Zahlungsfristen werden folgende Sanktionen wirksam:
Bei Zahlungsverzug wird eine Zusatzgebühr
von 15 € pro Verzugsmonat erhoben. Ist das Vereinsmitglied mehr
als drei Monate im Verzug, endet die Mitgliedschaft im Sportverein
nach Ablauf des dritten Verzugsmonats.
Der Schatzmeister ist für die satzungsgemäße
Begleichung der Beiträge verantwortlich. Er wird dabei durch den
Vorstand unterstützt.
§ 4 Beitragshöhe und Aufnahmegebühr
Gemäß § 2 werden folgende Beiträge p.a.
erhoben:
Aktivmitgliedschaft 120 € Standardmitgliedschaft 240 €
Fördermitgliedschaft 100 €
Die Aktiv - Mitgliedschaft setzt voraus, dass
das Vereinsmitglied im Geschäftsjahr 6 Aktivstunden für
Arbeitseinsätze, Reinigungsaktionen und sonstige Vereinsaktivitäten
leistet. Die Aktivstunde wird vereinsintern mit 20 € berechnet.
Die Standard - Mitgliedschaft ist an keine
besonderen Aktivitäten wie Arbeitseinsätze, Reinigungsaktionen und
sonstige Vereinsaktivitäten geknüpft. Als Ausgleich für die
Nichtleistung von Aktivstunden wird ein jährlicher Zusatzbeitrag von
120 € erhoben. Die
Förder - Mitgliedschaft beinhaltet keinerlei Verpflichtungen im Rahmen
der Vereinsarbeit.
Die Möglichkeit des Trainings ist in dieser Mitgliedschaft nicht
eingeschlossen. Das Fördermitglied hat keine Wahl – und Stimmrechte
in den Gremien des Vereins.
Die Höhe der Aufnahmegebühr beträgt 50 € und
wird für das Mitglied nur einmalig fällig. D. h., sollte das
Mitglied aus dem Verein austreten und zu einem späteren Zeitpunkt
wieder eintreten, wird die Aufnahmegebühr nicht neuerlich erhoben.
Dies gilt für eine unbegrenzte Anzahl von
Austritten und Wiedereintritten. Die Aufnahmegebühr ist mit dem
ersten Beitrag fällig.
§ 5 Ausnahmeregelungen
Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag
Beiträge und Aufnahmegebühr stunden, ermäßigen, erlassen oder
Sonderregelungen vereinbaren. Ehrenmitglieder des Vereins
unterliegen keiner Beitragspflicht.
§ 6 Geltung
Diese Beitragssatzung gilt nur soweit, als in
der Satzung keine entgegenstehenden Regelungen getroffen worden
sind. § 7
Inkrafttreten der Beitragssatzung
Diese Beitragssatzung wurde in der
Mitgliederversammlung am 24.10.2021 beschlossen. Die
Beitragssatzung ist am Tage der Beschlussfassung in Kraft getreten.
Aken / Elbe, 24.10.2021
Fred Vellguth
Knut Kühnel Lars
Thiele
Torsten Gericke Holger Schönfeld
Vorstand
|