Gründung und Vereinsleben
Unser Sport
Hier findet Ihr uns !
Unser Vorstand
Fitnessbereich
Krafttrainingsbereich
Beintrainingsbereich
Saunabereich
Club- und Vereinsraum
Geschichtliches
Verein heute
Kontakt
Aufnahmeantrag
Beitragssatzung


Beitragssatzung des Kraftsportclub (KSC) Aken 1998 e.V.

§ 1 Verwendung der Beiträge


Die Verwendung der Beiträge erfolgt nur zu dem im § 2 der Satzung festgelegten
Zweck.
Die Verwendung der Beiträge wird durch den Schatzmeister kontrolliert.


§ 2 Mitgliedschaften und Aufnahme


Jedes Vereinsmitglied ist beitragspflichtig. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge regelt § 4.
Jedes Vereinsmitglied kann unter den folgenden Mitgliedschaften wählen:


 Aktivmitglied
 Standardmitglied
 Fördermitglied


Die Aufnahme in den Verein wird mit dem Aufnahmeantrag beantragt. Der Vorstand
entscheidet in den Vorstandssitzungen über die Anträge und regelt die Aufnahmeformalitäten.


§ 3 Fälligkeit der Beiträge


Der Mitgliedsbeitrag wird zweimal im Jahr zu jeweils 50 % erhoben. Die Beitragsschuld
entsteht am 1. Januar und am 1 Juli des laufenden Geschäftsjahres.
Die Begleichung der Beitragsschuld bis zum 31. Januar bzw. 31. Juli erfolgt bargeldlos
per SEPA - Mandat auf das Vereinskonto.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen werden folgende Sanktionen wirksam:


 Bei Zahlungsverzug wird eine Zusatzgebühr von 15 € pro Verzugsmonat erhoben.
 Ist das Vereinsmitglied mehr als drei Monate im Verzug, endet die Mitgliedschaft
im Sportverein nach Ablauf des dritten Verzugsmonats.


Der Schatzmeister ist für die satzungsgemäße Begleichung der Beiträge verantwortlich.
Er wird dabei durch den Vorstand unterstützt.


§ 4 Beitragshöhe und Aufnahmegebühr


Gemäß § 2 werden folgende Beiträge p.a. erhoben:


 Aktivmitgliedschaft 120 €
 Standardmitgliedschaft 240 €
 Fördermitgliedschaft 100 €


Die Aktiv - Mitgliedschaft setzt voraus, dass das Vereinsmitglied im Geschäftsjahr 6
Aktivstunden für Arbeitseinsätze, Reinigungsaktionen und sonstige Vereinsaktivitäten
leistet. Die Aktivstunde wird vereinsintern mit 20 € berechnet.


Die Standard - Mitgliedschaft ist an keine besonderen Aktivitäten wie Arbeitseinsätze,
Reinigungsaktionen und sonstige Vereinsaktivitäten geknüpft. Als Ausgleich
für die Nichtleistung von Aktivstunden wird ein jährlicher Zusatzbeitrag von 120 € erhoben.


Die Förder - Mitgliedschaft beinhaltet keinerlei Verpflichtungen im Rahmen der Vereinsarbeit.


Die Möglichkeit des Trainings ist in dieser Mitgliedschaft nicht eingeschlossen.
Das Fördermitglied hat keine Wahl – und Stimmrechte in den Gremien
des Vereins.


Die Höhe der Aufnahmegebühr beträgt 50 € und wird für das Mitglied nur einmalig
fällig. D. h., sollte das Mitglied aus dem Verein austreten und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eintreten, wird die Aufnahmegebühr nicht neuerlich erhoben.


Dies gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Austritten und Wiedereintritten.
Die Aufnahmegebühr ist mit dem ersten Beitrag fällig.


§ 5 Ausnahmeregelungen


Der Vorstand kann auf schriftlichen Antrag Beiträge und Aufnahmegebühr stunden,
ermäßigen, erlassen oder Sonderregelungen vereinbaren.
Ehrenmitglieder des Vereins unterliegen keiner Beitragspflicht.

§ 6 Geltung


Diese Beitragssatzung gilt nur soweit, als in der Satzung keine entgegenstehenden
Regelungen getroffen worden sind.


§ 7 Inkrafttreten der Beitragssatzung


Diese Beitragssatzung wurde in der Mitgliederversammlung am 24.10.2021 beschlossen.
Die Beitragssatzung ist am Tage der Beschlussfassung in Kraft getreten.


Aken / Elbe, 24.10.2021


Fred Vellguth        Knut Kühnel          Lars Thiele
                                      
         Torsten Gericke        Holger Schönfeld


Vorstand

Vereinssatzung
Clubordnung